Durchführungsverordnung (EU) 2026/2138 des Rates vom 22. September 2026 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Vorwort/Präambel
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Amtsblatt der Europäischen Union
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wird wie folgt geändert:
1. Unter der Überschrift „A. Mit den Taliban verbundene Personen“ werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:
2. Unter der Überschrift „B. Mit den Taliban verbundene Einrichtungen und andere Gruppen und Unternehmen“ erhält der nachstehende Eintrag folgende Fassung: