EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2026/1930 der Kommission vom 4. August 2026 über die Durchführung bilateraler Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von unter die Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Stahlerzeugnissen mit Ursprung in bestimmten Ländern, mit denen die Union Freihandelsabkommen geschlossen hat

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 der Kommission vom 4. August 2026 über die Durchführung bilateraler Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von unter die Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Stahlerzeugnissen mit Ursprung in bestimmten Ländern, mit denen die Union Freihandelsabkommen geschlossen hat

(EU) 2026/1930
In Kraft bis 22. August 2026
Up-to-date