Durchführungsverordnung (EU) 2026/1929 der Kommission vom 7. August 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China
Vorwort/Präambel
(1) ex72292000
7229200010
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Unternehmen |
| TARIC-Zusatzcode |
| Changzhou City Yunhe Welding Material Co., Ltd. | 75,3 % | 88FZ |
| Juli-Gruppe:Juli New Material Technology (Rizhao) Co., LtdShandong Juli Welding Co., Ltd | 102,4 % | 88GA |
| Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 93,1 % | siehe Anhang |
| Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem betroffenen Land | 102,4 % | 8999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/die Unterzeichnende versichert, dass die [Menge] Tonnen Schweißdraht, die zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauft wurden und Gegenstand dieser Rechnung sind, von [Firmenname und Anschrift, TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden. Ich erkläre hiermit, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung gilt der für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem jeweiligen betroffenen Land geltende Zollsatz.
(4) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
(1) Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich an die Kommission zu übermitteln.
(2) Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.
(3) Anhörungen beim Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können vom Anhörungsbeauftragten geprüft werden, der über ihre Annahme entscheiden kann.
(1) Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 der Kommission vom 9. Februar 2026 einzustellen.
(2) Angaben über Waren, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in den zollrechtlich freien Verkehr der EU übergeführt wurden, werden bis zum Inkrafttreten etwaiger endgültiger Maßnahmen oder bis zur Einstellung dieses Verfahrens aufbewahrt.
Amtsblatt der Europäischen Union
| Land | Bezeichnung | TARIC-Zusatzcode |
| Volksrepublik China | HIT WELDING INDUSTRY CO., LTD | 88FP |
| Volksrepublik China | Changzhou Changjiang Welding Materials Co. Ltd | 88FQ |
| Volksrepublik China | JIANGSU ZHONGJIANG WELDING WIRE CO., Ltd | 88FR |
| Volksrepublik China | Changzhou Zhengyang Welding Material Co.,Ltd | 88FS |
| Volksrepublik China | Tianjin Bridge Welding Wire Co.,Ltd. | 88FT |
| Volksrepublik China | DEZHOU LIZUN WELDING WIRE CO., LTD | 88FU |
| Volksrepublik China | CHANGSHU LONGTENG WELDING MATERIALS TECHNOLOGY CO., LTD. | 88FV |
| Volksrepublik China | HEBEI YICHEN WELDING INDUSTRY COMPANY LIMITED | 88FW |
| Volksrepublik China | Shandong Solid Solder Co.,Ltd | 88FX |
| Volksrepublik China | Jinan Woerde Solder Co., Ltd | 88FY |