ANHANG 4.Bewertung des entladenen Fangs (während dieses Hafenaufenthalts) — Delegierte Verordnung (EU) 2026/1761 der Kommission vom 12. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/975 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fristen für die Vorlage des jährlichen wissenschaftlichen Berichts und der jährlichen Gesamtfangmeldungen, der Standards für das Beschweren von Leinen gemäß Anhang I, der Anforderungen an Schiffsdaten gemäß Anhang V, der Anforderungen an Beobachterdaten gemäß Anhang X sowie der Anforderungen an Hafendaten gemäß den Anhängen XI und XII
Die Anhänge I, V, X, XI und XII der Verordnung (EU) 2018/975 werden wie folgt geändert:
1. Anhang I erhält folgende Fassung:
2. Anhang V wird wie folgt geändert:
3. Anhang X wird wie folgt geändert:
4. In Anhang XI wird die Überschrift von Abschnitt 9 wie folgt geändert:
5. In Anhang XII erden die Absätze 4, 5, 6 und 7 durch folgende Absätze ersetzt:
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