| Kennnummer des Zusatzstoffs | Bezeichnung des Zusatzstoffs | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchstalter | Mindestgehalt | Höchstgehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
| Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge |
| 3c375 | L-Valin | Zusammensetzung des ZusatzstoffsFermentationsprodukt bestehend aus inaktivierten Zellen von Corynebacterium glutamicum KCCM 80366 mit einem L-Valin-Mindestgehalt von 72 % (in der Trockensubstanz).FestCharakterisierung des WirkstoffsAus Corynebacterium glutamicum KCCM 80366 hergestelltes L-ValinIUPAC-Bezeichnung: (2S)-2-Amino-3-methylbutansäureChemische Formel: C5H11NO2CAS-Nummer: 72-18-4AnalysemethodeZur Bestimmung von Valin im Futtermittelzusatzstoff:Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC—VIS)Zur Bestimmung von Valin in Vormischungen und Mischfuttermitteln:Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC—VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission | Alle Tierarten | — | — | — | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.2.Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass L-Valin bei der Verfütterung an Wiederkäuer vor dem Abbau im Pansen geschützt wird.3.Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist der Feuchtigkeitsgehalt anzugeben.4.Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben: „Bei der Supplementierung mit L-Valin sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um ernährungsphysiologischen Ungleichgewichten vorzubeugen.“5.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlichem Haut-, Augen- und Atemschutz zu verwenden. |