Durchführungsverordnung (EU) 2026/1553 der Kommission vom 9. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 in Bezug auf das vorübergehende Verbot der Einschleppung bestimmter Schädlinge in das Gebiet der Union, ihrer Verbringung innerhalb dieses Gebiets und ihrer Haltung, Vermehrung oder Freisetzung in diesem Gebiet
(EU) 2026/1553
In Kraft seit 30. Juli 2026
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