EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2026/1094 der Kommission vom 21. Mai 2026 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2026 bis 29. Juni 2026ANHANG I

ANHANG IMaßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder Volatilitätsanpassung

In Kraft seit 31. März 2026
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