Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1085 der Kommission vom 20. Mai 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter Acrylester mit Ursprung in der Volksrepublik China, dem Königreich Saudi-Arabien, der Republik Südafrika und den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren
Rückverweise
(1) ex29161200
2916120015
(2) Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Keine Ergebnisse gefunden