Delegierte Verordnung (EU) 2026/1073 der Kommission vom 6. März 2026 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
Vorwort/Präambel
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 wird wie folgt berichtigt:
Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Bedingungen für die Verwendung von Impfstoffen gegen Seuchen der Kategorie A gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Impfstoffen gegen eine Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit, insbesondere für routinemäßige Vorsichtsmaßnahmen oder für die Verwendung im Rahmen des Handels, die die Mitgliedstaaten ungeachtet der amtlichen Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen gemäß Absatz 1 für andere Zwecke als die Reaktion auf einen Ausbruch genehmigen können.“
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Anhänge VIII, X, XI und XIV der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 werden wie folgt geändert:
1. Anhang VIII Teil 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
2. In Anhang VIII Teil 3 Nummer 3 erhalten die ersten beiden Sätze folgende Fassung:
3. In Anhang VIII Teil 4 wird das Wort „Wiedererlangungszeiträume“ durch das Wort „Wartezeiträume“ ersetzt.
4. Anhang X Teil 1 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
5. Anhang X Teil 3 erhält folgende Fassung:
6. Anhang X Teil 4 erhält folgende Fassung:
7. Anhang XI Teil 3 erhält folgende Fassung:
8. Anhang XI Teil 4 erhält folgende Fassung:
9. Anhang XIV Teil 3 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
10. Anhang XIV Teil 4 erhält folgende Fassung:
Die Anhänge VII, IX, XII und XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 erhalten folgende Fassung:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe j erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 4 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:
3. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii erhält folgende Fassung:
4. Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
7. Im Titel von Abschnitt 2 sowie im Titel und in Absatz 1 von Artikel 16 wird das Wort „Wiedererlangungszeiträume“ durch das Wort „Wartezeiträume“ ersetzt.
8. In Artikel 9 Absatz 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i wird „XIV“ durch „XVIII“ ersetzt.
9. Die Anhänge VIII, X, XI und XIV werden gemäß Teil 1 des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
10. Die Anhänge VII, IX, XII und XIII erhalten die Fassung von Teil 2 des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
11. Die neuen Anhänge XV, XVI, XVII und XVIII werden gemäß Teil 3 des Anhangs hinzugefügt.
12. Die Liste der Anhänge erhält die Fassung von Teil 4 des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
1. Anhang VII erhält folgende Fassung:
2. Anhang IX erhält folgende Fassung:
3. Anhang XII erhält folgende Fassung:
4. Anhang XIII erhält folgende Fassung:
Die folgenden Anhänge XV, XVI, XVII und XVIII werden der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 angefügt:
Die Liste der Anhänge erhält folgende Fassung:
„LISTE DER ANHÄNGE
ANHANG
1. Anhang I — Seuchen der Kategorien A und B, bei denen die Mitgliedstaaten die Verwendung von Impfstoffen verbieten müssen, und Verwendung bestimmter Tierarzneimittel, die keine Impfstoffe sind, zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorien A und B
2. Anhang II — Kriterien für die Verwendung eines Impfstoffs zur Prävention und Bekämpfung einer Tierseuche der Kategorie A
3. Anhang III — In den amtlichen Impfplan aufzunehmende Angaben
4. Anhang IV — Den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission vor Impfbeginn zu übermittelnde Vorabinformationen
5. Anhang V — Mindestaufzeichnungen über Impfungen
6. Anhang VI — Von der zuständigen Behörde den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission über die Durchführung der Impfung zu übermittelnde Mindestinformationen
7. Anhang VII — Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS)
8. Anhang VIII — Impfung gegen die Infektion mit dem Rifttal-Fieber-Virus (RTF)
9. Anhang IX — Impfung gegen die Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit (LSK)
10. Anhang X — Impfung gegen die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer (PDKW)
11. Anhang XI — Impfung gegen die Afrikanische Pferdepest (APP)
12. Anhang XII — Impfung gegen die klassische Schweinepest (KSP) bei gehaltenen Schweinen
13. Anhang XIII — Impfung gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)
14. Anhang XIV — Impfung gegen die Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit (NCK)
15. Anhang XV — Impfung gegen die klassische Schweinepest (KSP)
16. Anhang XVI — Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen
17. Anhang XVII — Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
18. Anhang XVIII — Impfung gegen die Pockenseuche der Schafe und Ziegen (PSSZ)“