§ 0 Vorwort/Präambel — Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022 der Kommission vom 30. Juni 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Zollanmeldungen und Datenelemente im Zusammenhang mit dem vorübergehend erhobenen Zoll von 3 EUR auf Fernverkäufe eingeführter Waren in Sendungen mit einem Sachwert von nicht mehr als 150 EUR (ABl. L, 2026/1022, 1.7.2026)
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