Durchführungsverordnung (EU) 2026/916 der Kommission vom 27. April 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Erbsenprotein mit Ursprung in der Volksrepublik China
Vorwort/Präambel
(1) Auf die Einfuhren von Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein umfassend, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert, die derzeit in die KN- und TARIC-Codes
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sowie in die in Absatz 2 und im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten TARIC-Zusatzcodes eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Ursprungsland | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
| Volksrepublik China | Sanjia Group:Jiujiang Tiantai Food Co., Ltd.Yantai Oriental Protein Tech Co., Ltd | 40,5 % | 88BQ |
| Yantai Shuangta Food Co. Ltd. | 67,4 % | 88BR | |
| Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 40,5 % | Siehe Anhang | |
| Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China | 67,4 % | 88ZZ |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in Tonnen] Erbsenprotein von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung gilt der für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China geltende Zollsatz.
(4) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
(1) Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich an die Kommission zu übermitteln.
(2) Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.
(3) Anhörungen beim Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können vom Anhörungsbeauftragten geprüft werden, der über ihre Annahme entscheiden kann.
(1) Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2144 einzustellen.
(2) Angaben über Waren, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in den zollrechtlich freien Verkehr der EU übergeführt wurden, werden bis zum Inkrafttreten etwaiger endgültiger Maßnahmen oder bis zur Einstellung dieses Verfahrens aufbewahrt.
Amtsblatt der Europäischen Union
| Land | Bezeichnung | TARIC-Zusatzcode |
| Volksrepublik China | Anhui Wanshen Biotechnology Co., Ltd. | 88BS |
| Jianyuan Group:HENGYUAN BIOTECHNOLOGY CO., LTD.,JIANYUAN INTERNATIONAL CO., LTD. | 88BT | |
| Linyi Yuwang Vegetable Protein Co., Ltd. | 88BU | |
| SHANDONG FURUN BIOTECHNOLOGY CO., LTD | 88BV | |
| SHANDONG HUA-THAI FOODPRODUCTS CO., LTD. | 88BW | |
| Shandong Jindu Talin Foods Co., Ltd. | 88BX | |
| YANTAI T.FULL BIOTECH CO., LTD. | 88BY | |
| Yasin Biotechnology (Yantai) Co., Ltd. | 88BZ | |
| ZHAOYUAN XIRIBEN FOOD STUFF CO., LTD | 88CA |