Durchführungsverordnung (EU) 2026/914 der Kommission vom 21. April 2026 zur Änderung der Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Botsuana, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von bestimmten Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist

(EU) 2026/914
In Kraft seit 24. April 2026
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