Durchführungsverordnung (EU) 2026/914 der Kommission vom 21. April 2026 zur Änderung der Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Botsuana, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von bestimmten Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist
Vorwort/Präambel
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:
1. Anhang V wird wie folgt geändert:
2. In Anhang XIII erhalten die Einträge für Botsuana folgende Fassung:
3. Anhang XIV Teil 1 Abschnitt B wird wie folgt geändert:
Die Anhänge V, XIII und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.