EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2026/890 der Kommission vom 23. April 2026 über Abzüge von den Fangquoten für bestimmte Fischbestände im Jahr 2025 wegen Überfischung anderer Bestände in vorangegangenen Jahren und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2158

Durchführungsverordnung (EU) 2026/890 der Kommission vom 23. April 2026 über Abzüge von den Fangquoten für bestimmte Fischbestände im Jahr 2025 wegen Überfischung anderer Bestände in vorangegangenen Jahren und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2158

(EU) 2026/890
In Kraft seit 01. Mai 2026
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