Art. 3 Inkrafttreten — Durchführungsverordnung (EU) 2026/769 der Kommission vom 7. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 180/2014 hinsichtlich der Übertragung der im GAP-Strategieplan geplanten Mittel für ländliche Entwicklung in den Regionen in äußerster Randlage des POSEI-Programms für das Jahr 2026 und der im Rahmen der POSEI-Regelung durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 181/2014 hinsichtlich der auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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