Art. 6 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 der Kommission vom 1. April 2026 über die Probenahmeverfahren und Analysemethoden sowie über die Auswertung der Ergebnisse bei der amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/63/EG
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
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