Art. 4 Analysemethoden, Messunsicherheit und Auswertung der Ergebnisse bei Lebens- und Futtermitteln — Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 der Kommission vom 1. April 2026 über die Probenahmeverfahren und Analysemethoden sowie über die Auswertung der Ergebnisse bei der amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/63/EG
Die Analyse der Proben, die Berechnung der Messunsicherheit und die Auswertung der Ergebnisse dieser Analysen erfolgen bei Lebensmitteln nach Maßgabe des Teils C des Anhangs der vorliegenden Verordnung und bei Futtermitteln abweichend von den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009.
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