Durchführungsverordnung (EU) 2026/758 der Kommission vom 1. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/17 hinsichtlich der Aufnahme einer Änderung der Kontaktdaten des Händlers in die Liste der Änderungen, die keine Bewertung erfordern
Vorwort/Präambel
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/17 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
In Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2021/17 erhält Buchstabe a in Eintrag 10 „Änderungen an der Etikettierung oder der Packungsbeilage, die nicht mit der Fachinformation in Verbindung stehen:“ folgende Fassung:
„a) verwaltungstechnische Informationen zum Vertreter des Zulassungsinhabers oder zu dem Händler bzw. den Händlern