EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2026/464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf UnionsebeneArtikel 1

Artikel 1 Vorübergehende Entfernung oder Streichung der Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Drittstaat oder als sicheres Herkunftsland auf Unionsebene

In Kraft seit 27. Februar 2026
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