Delegierte Verordnung (EU) 2026/109 der Kommission vom 14. Januar 2026 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates in der durch die Verordnung (EU) 2023/857 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 wird wie folgt geändert und berichtigt:
1. Artikel 59a wird wie folgt geändert:
2. Artikel 59b erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 59f Absätze 1 und 2 wird die Abkürzung „LMUs“ durch „LRUs“ ersetzt.
4. In Artikel 59h erhalten die Buchstaben c und d folgende Fassung:
5. In Artikel 59i Buchstabe b wird die Angabe „10 Prozent“ durch die Angabe „7,5 Prozent“ ersetzt.
6. Artikel 59j wird wie folgt geändert:
7. Artikel 59k erhält folgende Fassung:
8. Artikel 59l wird wie folgt geändert:
9. In Artikel 59m wird folgender Buchstabe d hinzugefügt:
10. In Artikel 59n wird die Angabe „70 %“ durch die Angabe „60 %“ ersetzt.
11. In Artikel 59o Absatz 1 Buchstaben g und v wird die Abkürzung „LMUs“ durch „LRUs“ ersetzt.
12. In Artikel 59q wird folgender Absatz angefügt:
13. Artikel 59s erhält folgende Fassung:
14. In Anhang I Tabelle I-II („Konten für die Verbuchung von Transaktionen gemäß Titel IIA“) wird in der ersten Zeile die Abkürzung „LMUs“ durch „LRUs“ ersetzt.