ANHANG II — Delegierte Verordnung (EU) 2026/81 der Kommission vom 13. Januar 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates
In Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 wird Teil II wie folgt geändert:
1. Folgende Nummer 7a wird eingefügt:
2. Die folgende Nummer 9 wird angefügt:
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