Delegierte Verordnung (EU) 2025/2487 der Kommission vom 2. Dezember 2025 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
Vorwort/Präambel
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
1. Unter Buchstabe a wird der Betrag „443000 EUR“ durch den Betrag „432000 EUR“ ersetzt;
2. unter Buchstabe b wird der Betrag „5538000 EUR“ durch den Betrag „5404000 EUR“ ersetzt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.