Artikel 21 Nichtbestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme — Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommission vom 2. Oktober 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission
Gliederung
KAPITEL IV ÜBERNAHME
Artikel 21 Nichtbestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme
Rückverweise
Bestätigt der Übernahmemitgliedstaat die Übernahme nicht, so gibt er in Teil II des in Artikel 17 Absatz 1 dieser Verordnung genannten Standardformulars an, auf welche der in der Verordnung (EU) 2024/1351 vorgesehenen Gründe er sich stützt.
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