Artikel 20 Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme — Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommission vom 2. Oktober 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission
Gliederung
KAPITEL IV ÜBERNAHME
Artikel 20 Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme
Rückverweise
Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt.
Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.
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