Artikel 2 Nationale Systemzugangsstellen und Systemzugangsstelle der Asylagentur — Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommission vom 2. Oktober 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN FÜR DIE ZWECKE DER ANWENDUNG DER VERORDNUNG (EU) 2024/1351
Artikel 2 Nationale Systemzugangsstellen und Systemzugangsstelle der Asylagentur
Rückverweise
(1) Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine einzige und genau bestimmte nationale Systemzugangsstelle.
(2) Die Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Asylagentur“) verfügt über eine einzige und genau bestimmte Systemzugangsstelle.
(3) Die nationalen Systemzugangsstellen und die Systemzugangsstelle der Asylagentur sind für die Bearbeitung der eingehenden Daten und die Übermittlung der ausgehenden Daten zuständig.
(4) Die Echtheit aller Gesuche, Antworten und Schriftstücke, die von einer nationalen Systemzugangsstelle oder der Systemzugangsstelle der Asylagentur übermittelt werden, gilt als gegeben.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…