EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommission vom 2. Oktober 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der KommissionKAPITEL IV ÜBERNAHMEArtikel 18

Artikel 18 Übermittlung von Informationen über die Möglichkeit, eine persönliche Anhörung zu beantragen, um zu überprüfen, ob die Person eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellt

In Kraft seit 02. Dezember 2025
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