Artikel 7 Informationen aus Renovierungspässen — Durchführungsverordnung (EU) 2025/1328 der Kommission vom 30. Juni 2025 zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung gemeinsamer Vorlagen für die Übermittlung von Informationen aus den nationalen Datenbanken über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand
Für jedes Kalenderjahr gemäß Artikel 4 Absatz 1 übermitteln die Mitgliedstaaten der Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand die folgenden Informationen im Zusammenhang mit Renovierungspässen:
a) Anzahl der ausgestellten Renovierungspässe;
b) durchschnittliche derzeitige Gesamtenergieeffizienz der Gebäude, in Primärenergie [kWh/(m2.a)];
c) geschätzte Gesamtenergieeffizienzklasse der Gebäude nach Abschluss aller Renovierungsschritte [kWh/(m2.a)];
d) geschätzte Gesamtenergieeinsparungen beim Primärenergieverbrauch oder Endenergieverbrauch nach Abschluss aller Renovierungsschritte [MWh/a];
e) durchschnittliche geschätzte Energieeinsparungen beim Primärenergieverbrauch oder Endenergieverbrauch nach Abschluss aller Renovierungsschritte als prozentuale Verbesserung im Vergleich zum Energieverbrauch vor der Renovierung [%];
f) geschätzte Gesamteinsparungen von betriebsbedingten Treibhausgasemissionen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [tCO2-Äq/a];
g) geschätzte durchschnittliche Einsparungen von betriebsbedingten Treibhausgasemissionen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [kgCO2-Äq/a];
h) geschätzte durchschnittliche Kosteneinsparungen bei den Energierechnungen nach Abschluss aller Renovierungsschritte [EUR/Gebäude oder Gebäudeteil/a];
i) geschätzte durchschnittliche Investition zur Durchführung aller Renovierungsschritte [tsd. EUR/m2].
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