EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2025/1328 der Kommission vom 30. Juni 2025 zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung gemeinsamer Vorlagen für die Übermittlung von Informationen aus den nationalen Datenbanken über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an die Beobachtungsstelle für den EU-GebäudebestandArtikel 6

Artikel 6 Informationen aus Berichten über die Inspektion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

In Kraft seit 18. September 2025
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