EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2025/914 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 2

Artikel 2Inkrafttreten und Geltung

In Kraft seit 08. Juni 2025
Up-to-date