Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 — Verordnung (EU) 2025/914 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 16 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 18a erhält folgende Fassung:
9. Titel III Kapitel 3 erhält folgende Fassung:
10. In Artikel 19a werden die folgenden Absätze angefügt:
11. Artikel 24 erhält folgende Fassung:
12. Folgender Artikel wird eingefügt:
13. In Artikel 25 wird folgender Absatz angefügt:
14. In Titel III wird Kapitel 6 gestrichen.
15. Artikel 27 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
17. Artikel 29 wird wie folgt geändert:
18. Artikel 32 wird wie folgt geändert:
19. Artikel 33 wird wie folgt geändert:
20. Artikel 34 wird wie folgt geändert:
21. Artikel 36 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
22. In Artikel 40 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
23. In Artikel 41 Absatz 1 werden die folgenden Buchstaben angefügt:
24. Artikel 42 wird wie folgt geändert:
25. Artikel 48f Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
26. Artikel 48i wird wie folgt geändert:
27. Artikel 48n erhält folgende Fassung:
28. Artikel 49 wird wie folgt geändert:
29. Artikel 51 wird wie folgt geändert:
30. Artikel 53 Absatz 1 wird gestrichen.
31. In Artikel 54 wird folgender Absatz angefügt:
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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