Artikel 26 Aufgaben der eu-LISA im Hinblick auf das Hosting und die technische Verwaltung des Routers — Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastinformationen
Gliederung
KAPITEL 5 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DES ROUTERS
Artikel 26 Aufgaben der eu-LISA im Hinblick auf das Hosting und die technische Verwaltung des Routers
Rückverweise
(1) Die eu-LISA hostet den Router an den technischen Standorten der Agentur.
(2) Die eu-LISA ist für die technische Verwaltung des Routers verantwortlich, was seine Wartung und seine technischen Entwicklungen einschließt, und stellt dabei sicher, dass die API-Daten im Einklang mit dieser Verordnung sicher, wirksam und rasch über den Router übertragen werden.
Die technische Verwaltung des Routers umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben und die Umsetzung aller technischen Lösungen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Routers gemäß dieser Verordnung im ununterbrochenen Betrieb (rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche) erforderlich sind. Dazu gehören die Wartungsarbeiten und technischen Anpassungen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Routerfunktionen insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit, Richtigkeit und Zuverlässigkeit der API-Datenübertragung mit zufriedenstellender technischer Qualität arbeiten und dabei den technischen Spezifikationen und so weit wie möglich auch den betrieblichen Anforderungen der zuständigen Grenzbehörden und Fluggesellschaften Rechnung tragen.
(3) Die Bediensteten der eu-LISA haben keinen Zugriff auf die über den Router übertragenen API-Daten. Dieses Verbot schließt jedoch nicht aus, dass die Bediensteten der eu-LISA einen entsprechenden Zugang erhalten, soweit dies für die Wartung und die technische Verwaltung des Routers unbedingt erforderlich ist.
(4) ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
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