EU-RechtVerordnungenErhebung und Übermittlung vorab übermittelter FluggastinformationenKAPITEL 3 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DES ROUTERSArtikel 16

Artikel 16Maßnahmen für den Fall, dass die Nutzung des Routers technisch nicht möglich ist

In Kraft seit 01. Januar 1001
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Artikel 16 Maßnahmen für den Fall, dass die Nutzung des Routers technisch nicht möglich ist — Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastinformationen | GesetzeFinden.at