Artikel 26 Inkrafttreten und Anwendung — Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 28. Juni 2025.
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