Artikel 53 Inkrafttreten und Anwendung — Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL V ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 53 Inkrafttreten und Anwendung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 2. Juli 2026.
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