EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR)TITEL II ABGABE VON ESG-RATINGS IN DER UNIONKAPITEL 2 Gleichwertigkeit, Übernahme und Anerkennung von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern im Hinblick auf eine Tätigkeit in der UnionArtikel 12

Artikel 12Anerkennung von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern

In Kraft seit 01. Januar 2025
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