Artikel 1 Gegenstand — Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Rückverweise
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um die Integrität, Transparenz, Vergleichbarkeit (soweit möglich), Verantwortung, Zuverlässigkeit, gute Unternehmensführung Verwaltung und Unabhängigkeit von ESG-Rating-Tätigkeiten zu verbessern und so zur Transparenz und Qualität von ESG-Ratings und zur Agenda der Union für ein nachhaltiges Finanzwesen beizutragen. Sie soll zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz bieten sowie Greenwashing und andere Arten von Fehlinformationen, einschließlich Social Washing, verhindern, indem Transparenzanforderungen in Bezug auf ESG-Ratings und Vorschriften für die Organisation und das Verhalten von ESG-Rating-Anbietern eingeführt werden.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…