Artikel 5 Inkrafttreten und Anwendung — Verordnung (EU) 2024/2987 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 24. Dezember 2024 mit Ausnahme von Artikel 1 Nummern 4 und 9 zur Änderung von Artikel 4a Absätze 1, 2 und 3 bzw. Artikel 10 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die erst ab dem Datum des Inkrafttretens der in Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in der durch Artikel 1 Nummer 9 der vorliegenden Verordnung geänderten Fassung genannten technischen Regulierungsstandards gelten.
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