Artikel 3 Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1131 — Verordnung (EU) 2024/2987 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/1131 wird wie folgt geändert:
1. in Artikel 2 wird folgende Nummer angefügt:
2. Artikel 14 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:
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