Artikel 56 Aufhebung — Einheitlicher europäischer Luftraum (SES)
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 56 Aufhebung
Unbeschadet des Artikels 58 der vorliegenden Verordnung werden die Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004 und (EG) Nr. 551/2004 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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