Artikel 46 Koordinierung von SESAR — Einheitlicher europäischer Luftraum (SES)
Gliederung
KAPITEL V LUFTRAUM, INTEROPERABILITÄT UND TECHNOLOGISCHE INNOVATION
Artikel 46 Koordinierung von SESAR
Die Stellen, die für im Unionsrecht festgelegte Aufgaben in den Bereichen der Koordinierung der SESAR-Definitionsphase, der SESAR-Entwicklungsphase und der SESAR-Errichtungsphase zuständig sind, gewährleisten gegebenenfalls eine wirksame Koordinierung zwischen diesen drei Phasen, damit ein nahtloser und zeitnaher Übergang zwischen ihnen erreicht wird, wobei ein Schwerpunkt insbesondere auf die Industrialisierungsphase gelegt wird.
Alle einschlägigen zivilen und militärischen Beteiligten werden so weit wie möglich einbezogen.
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