Artikel 88 Aufhebung — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 88 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 wird aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu lesen.
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