Artikel 58 Übergang zu ENNOH — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL III VORSCHRIFTEN FÜR DIE WASSERSTOFFNETZE
Artikel 58 Übergang zu ENNOH
Rückverweise
Bis zur Einrichtung von ENNOH ist ENTSO (Gas) für die Erarbeitung der in den Artikeln 32 und 60 genannten unionsweiten Netzentwicklungspläne für Erdgas- und Wasserstoffnetze verantwortlich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe sorgt ENTSO (Gas) für eine wirksame Konsultation und Einbeziehung aller Marktteilnehmer, einschließlich der Wasserstoffmarktteilnehmer.
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