EU-RechtVerordnungenBinnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie WasserstoffKAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ERDGAS- UND WASSERSTOFFNETZEAbschnitt 5 Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas sowie Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von WasserstoffArtikel 49

Artikel 49 Lenkungsausschuss

In Kraft seit 04. August 2024
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