Artikel 42 Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ERDGAS- UND WASSERSTOFFNETZE
Abschnitt 5 Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas sowie Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von Wasserstoff
Artikel 42 Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas
Rückverweise
Die Kommission richtet einen Mechanismus für die freiwillige Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas gemäß den Artikeln 43 bis 49 ein.
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