Artikel 39 Europäische Organisation für Verteilernetzbetreiber — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ERDGAS- UND WASSERSTOFFNETZE
Abschnitt 4 Verteilernetzbetrieb
Artikel 39 Europäische Organisation für Verteilernetzbetreiber
Rückverweise
Verteilernetzbetreiber, die ein Erdgasnetz betreiben, müssen, und Wasserstoffverteilernetzbetreiber, die ein Wasserstoffnetz betreiben, können über die EU-VNBO auf Unionsebene zusammenarbeiten, um die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des Erdgasbinnenmarktes zu unterstützen, bei der Entwicklung des Wasserstoffmarktes zusammenzuarbeiten sowie eine optimale Verwaltung und einen koordinierten Betrieb der Verteiler- und Fernleitungsnetze zu fördern.
Eingetragene Mitglieder können selbst in der EU-VNBO mitarbeiten oder sich von dem vom Mitgliedstaat benannten nationalen Verband oder einem unionsweit tätigen Verband vertreten lassen.
Die Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der EU-VNBO werden von den als Mitglieder eingetragenen Verteilernetzbetreibern und Wasserstoffverteilernetzbetreibern getragen und bei der Netzentgeltberechnung berücksichtigt. Die Regulierungsbehörden genehmigen Kosten, wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind; verweigern sie die Genehmigung, geben sie die Gründe dafür an.
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