Artikel 32 Unionsweiter Netzentwicklungsplan für Erdgas — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ERDGAS- UND WASSERSTOFFNETZE
Abschnitt 3 Betrieb von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen, LNG-Anlagen und Wasserstoffterminals
Artikel 32 Unionsweiter Netzentwicklungsplan für Erdgas
Rückverweise
ENTSO (Gas) verabschiedet alle zwei Jahre den unionsweiten Netzentwicklungsplan für Erdgas und veröffentlicht diesen. Der unionsweite Netzentwicklungsplan für Erdgas beinhaltet die Modellierung des integrierten Netzes, die Entwicklung von Szenarien, eine Europäische Prognose zur Angemessenheit des Angebots und eine Bewertung der Belastbarkeit des Netzes, unter Einbeziehung der stillzulegenden Infrastruktur.
Der unionsweite Netzentwicklungsplan für Erdgas muss insbesondere
a) auf den nationalen Investitionsplänen und auf Kapitel IV der Verordnung (EU) 2022/869 aufbauen;
b) hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen auch auf den angemessenen Bedürfnissen verschiedener Netznutzer beruhen und langfristige Verpflichtungen von Investoren gemäß Artikel 55 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2024/1788 einschließen und
c) Investitionslücken — insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Kapazitäten —aufzeigen.
Hinsichtlich Absatz 2 Buchstabe c kann dem unionsweiten Netzentwicklungsplan für Erdgas als Anlage eine Übersicht über die Hemmnisse, die den Ausbau der grenzüberschreitenden Kapazitäten des Netzes aufgrund unterschiedlicher Genehmigungsverfahren oder einer unterschiedlichen Genehmigungspraxis erschweren, beigefügt werden.
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