Artikel 24 Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) — Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff
Gliederung
KAPITEL II ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ERDGAS- UND WASSERSTOFFNETZE
Abschnitt 3 Betrieb von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen, LNG-Anlagen und Wasserstoffterminals
Artikel 24 Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas)
Rückverweise
Alle Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten auf Unionsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterentwicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten.
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