Artikel 21 Anwendungsbereich — Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Gliederung
KAPITEL 4 METHANEMISSIONEN IM KOHLESEKTOR
Abschnitt II Minderung der Methanemissionen aus aktiven untertägigen Kohlebergwerken
Artikel 21 Anwendungsbereich
Rückverweise
Dieser Abschnitt gilt für die in Artikel 19 Absatz 2 genannten Methanemissionen von untertägigen Kohlebergwerken.
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