Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung — Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Gliederung
KAPITEL 3 METHANEMISSIONEN IM ÖL- UND GASSEKTOR
Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung
Rückverweise
Die Betreiber ergreifen alle angezeigten Emissionsminderungsmaßnahmen, um Methanemissionen bei ihren Tätigkeiten zu verhindern und zu minimieren.
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