EU-RechtVerordnungenAsylverfahren in der Europäischen Union (ab 2026)KAPITEL III VERWALTUNGSVERFAHRENABSCHNITT I Zugang zum VerfahrenArtikel 31

Artikel 31 Anträge im Namen von Erwachsenen, die Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit benötigen

In Kraft seit 11. Juni 2024
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Artikel 31 Anträge im Namen von Erwachsenen, die Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit benötigen — Asylverfahren in der Europäischen Union (ab 2026) | GesetzeFinden.at