Artikel 94 Aufhebung — Geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gliederung
TITEL V BEFUGNISÜBERTRAGUNG, VERFAHRENS-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 94 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wird aufgehoben.
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